Antrag für Fördermittel: Handlungsempfehlung aktualisiert

Wie können Mittel aus dem Strukturwandel zur Umsetzung des Rheinischen Radverkehrskonzeptes abgerufen werden? Hierzu wurden im Projekt des Rheinischen Radverkehrsreviers 2024 Handlungsempfehlungen für die Fachleute in den Gebietskörperschaften vor Ort vor erarbeitet. Jetzt liegen diese Empfehlungen aktualisiert vor (Stand 01/2025).

Wege zur Förderung auf einen Blick

Schematisch erläutert die Handreichung die verschiedenen Wege, um Fördermittel für die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes zu beantragen. Im Zentrum stehen dabei das Antragsverfahren und die koordinierende Rolle des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler sowie der Abruf von Strukturwandelmitteln über die Rahmenrichtlinie des Landes NRW. Für Fachleute in den Gebietskörperschaften dient die Handreichung zur ersten Orientierung und Information über Fördermöglichkeiten im Rahmen des Projektes.

Wichtigste Neuerung in der jetzigen Aktualisierung: Bei Projekten, die direkt in den Netzplan einzahlen, der im Rheinischen Radverkehrsrevier erarbeitet wird, können prinzipiell Fördermittel aus dem Strukturwandel beantragt werden.

Download Handlungsempfehlung: Verfahren der Antragstellung

Bildmaterial zur Pressemitteilung